Das Biowaffenübereinkommen (BWÜ), der erste multilaterale Vertrag zum Verbot einer ganzen Waffenkategorie, beruht auf einer soliden und weithin akzeptierten Norm gegen den Einsatz von Krankheiten als Waffen. Das Verbot biologischer Waffen ist umfassend und deckt durch das in Artikel I des BWÜ enthaltene Kriterium der "allgemeinen Zweckbestimmung" alle wissenschaftlichen Entwicklungen ab. Die aktuellen politischen Debatten lassen sich in drei miteinander verknüpften Themenbereichen zusammenfassen: Abrüstung und Nichtverbreitung, internationale Zusammenarbeit und Unterstützung sowie biologische Sicherheit und Gesundheitsvorsorge. Wissenschaftliche und technologische Entwicklungen, ein breiterer Kreis von Akteur:innen und eine erweiterte Sichtweise auf das gesamte Spektrum biologischer Risiken stellen das BWÜ und sein Regime vor Herausforderungen. Die Verhandlungen waren jedoch schwerfällig und langwierig, und während in den beiden letztgenannten Bereichen einige Fortschritte erzielt wurden, ist das BWÜ-Regime in seinen Kernfunktionen der Rüstungskontrolle und Abrüstung weiterhin unterentwickelt. Die Risiken, die sich aus der potenziellen Weiterverbreitung und vor allem aus Fehleinschätzungen und Fehlinformationen im biologischen Bereich ergeben, machen das BWÜ nach wie vor relevant.
Bibliographische Angaben
Jakob, Una. “The Biological Weapons Convention.” In Research Handbook on Arms Control Law, herausgegeben von Marauhn, Thilo; Myjer, Eric, 258-277. Cheltenham: Edward Elgar, 2022. DOI: 10.4337/9781788111904.00031